DEB wendet sich an Haushaltsmitglieder des Bundestages

Wunsch des DEB ist es, dass die Oberligisten im Bundes-Hilfspaket „Coronahilfen Profisport“ als Antragsberechtigte aufgenommen werden. Der DEB schilderte die strukturellen Umstände in den Oberligen und führte aus, wie die wirtschaftlichen Kennziffern aussehen und wie groß sich demzufolge die Abhängigkeit von Ticketeinnahmen darstellt. Auch wurde erklärt, welch übergeordnete Bedeutung die Oberligen für das deutsche Eishockey besitzen, weil die Spielklassen wichtige Entwicklungsmöglichkeiten für Nachwuchs- und damit unter Umständen künftige Nationalspieler bieten.

In besonderem Maße wies der DEB auf eine Richtlinie aus dem EU-Beihilferecht hin, die in Bezug auf die Antragstellung für Zuschüsse aus dem Corona-Hilfspaket für den professionellen und semi-professionellen Mannschaftssport generell ein derzeit unüberwindliches Hindernis darstellt - somit auch für die Vereine aus der Deutschen Eishockey Liga (PENNY DEL), der DEL2 und der Oberliga. Hierbei werden nach Auffassung des DEB die spezifischen Bedingungen im Profisport nicht ausreichend berücksichtigt. 

Profisportvereine unterliegen einer anderen Logik als vergleichbare Wirtschaftsbetriebe, da es vordergründig um die Maximierung des sportlichen und nicht des wirtschaftlichen Erfolgs geht. Die Lizenzerteilung für die Saison 2019/20 bzw. 2020/21 durch das jeweilige Zulassungsgremium ist nach dem Dafürhalten des DEB und der Vereine ein ausreichendes wirtschaftliches Kriterium für die Zuwendungsberechtigung und daher wurde um die Berücksichtigung dieser Sachlage gebeten.

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